|
Zeitungsberichte über die zweitinstanzliche Verurteilung eines Rettungssanitäters liessen die emotionalen Wogen in der deutschsprachigen
Rettungsszene überschwappen. Dass das unmittelbare Umfeld des Rettungssanitäters eher emotional reagiert ist aus menschlicher Sicht
nachvollziehbar. Auch der Vorstand der VRS war regelrecht konsterniert und fassungslos. Einerseits weil die Verurteilung wegen
angeblicher sexueller Übergriffe ohne Kenntnis der Sachlage nicht nachvollziehbar scheint und andererseits, weil unser junger
Berufsstand bisher nicht mit vergleichbaren Vorkommnissen öffentlich konfrontiert wurde.
Angenommen die Anschuldigungen der beiden Klägerinnen sind aus der Luft gegriffen, dann ist zu hoffen, dass die Justiz ein solch
erbärmliches Verhalten aufs Schärfste ahndet. Sollte sich herausstellen, dass sie im Recht sind, ist selbstverständlich eine
angemessene Bestrafung des Täters genau so angebracht.
Der betroffene Rettungssanitäter ist Mitglied der VRS und hat sich auch mit der Berufsrechtsschutzversicherung in Verbindung gesetzt.
Die Versicherung dient aber vor allem dazu, unsere Mitglieder bei Arbeitskonflikten mit ihrem Arbeitgeber zu vertreten. Ein solcher
Konflikt liegt hier noch nicht vor. Vorderhand ist der Arbeitgeber in der Pflicht, seinem Arbeitnehmer in dieser schwierigen Zeit
juristisch und menschlich beizustehen.
Der verurteilte Rettungssanitäter hat sich inzwischen mit mir in Verbindung gesetzt und seine Sicht der Geschehnisse geschildert.
Auch nach diesem Gespräch kann und will ich mir kein Urteil bilden, wer von den Parteien im Recht ist. Ich betrachte es auch nicht
als zentrale Aufgabe eines Berufsverbandes und deren Vertreter ‚Recht zu sprechen’. Als Berufskollege bin ich natürlich versucht,
Partei zu ergreifen.
Im Vorstand der VRS haben wir intensiv darüber diskutiert, welche Möglichkeiten wir sehen, um aus dem Vorgefallenen das Beste für
unseren Berufsstand zu machen. Ob der betroffene Rettungssanitäter zu Unrecht oder berechtigterweise sexueller Übergriffe beschuldigt
wird, können wir nicht beurteilen. Rechtssicherheit werden wir also in diesem Fall erst haben, wenn die Verteidigung des
Rettungssanitäters das Urteil bis vor Bundesgericht bringt. Die angeblichen Übergriffe fanden bereits vor zwei Jahren statt.
Es kann also noch Jahre dauern, bis ein abschliessendes Urteil vorliegt. Um diesen langwierigen Rechtsweg zu beschreiten sind
beträchtliche finanzielle Mittel nötig. Die VRS begrüsst deshalb die private Initiative des Vereins ‚Recht im Rettungswesen’
Geld zu sammeln. Der Vorstand der VRS ist jedoch nicht befugt über Vereinsgelder zu verfügen um einem einzelnen Mitglied juristischen
Beistand zu finanzieren. Wenn die Generalversammlung der VRS es als richtig beurteilt in diesem oder ähnlich gelagerten Fällen Geld
zu sprechen, ist dies von einem Mehrheitsentscheid abhängig. Auch über die Gründung oder Weiterführung eines Rechtshilfefonds
besteht die Möglichkeit an der nächsten GV im Frühjahr 2006 zu beraten und abzustimmen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine
ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen, wenn sich mindestens 150 Mitglieder für eine solche einsetzen.
Dies sind also die Überlegungen des Vorstandes bezüglich des vorliegenden Rechtsfalles. Welche Auswirkungen hat das Urteil für unseren
Berufsstand?
Die doch recht emotionalen Reaktionen auf die Verurteilung zeigten auf, dass sexuelle Übergriffe im Rettungsdienst bisher kein Thema
waren oder sogar tabuisiert wurden. Es ist deshalb an der Zeit, dass sich alle Beteiligten im Rettungswesen der Thematik stellen
und sich der Konsequenzen des vorliegenden Urteils bewusst werden. Arbeitgeber sind aufgefordert, ihre Arbeitnehmer zu sensibilisieren
und andererseits im Bedarfsfall betroffenen Mitarbeitern jegliche erdenkliche Unterstützung (moralische und juristische) zukommen zu
lassen. Mitarbeiter im Rettungsdienst müssen sich gut überlegen, wie sie sich vor ungerechtfertigten Anschuldigungen schützen können.
Dies kann auch durchaus bedeuten, einen Transport unter gegebenen Umständen nicht auszuführen und auf einer geeigneteren
Teamzusammensetzung zu beharren!
Es ist allerdings auch etwas blauäugig zu glauben, dass Heroen wie Rettungssanitäter prinzipiell nicht fähig wären, Grenzen zu
überschreiten. Diese Einstellung hilft uns in der Praxis auch nicht weiter! Rettungssanitäter müssen sich auf die Thematik einlassen
und ein Sensorium entwickeln, wenn die Gefahr von Grenzüberschreitungen besteht.
Uns scheint es wichtig und sinnvoll, sexuelle Übergriffe im Gesundheitswesen und im Rettungsdienst im Speziellen zu benennen und als
Fortbildungsthema in unser Fortbildungsangebot aufzunehmen.
In workshopähnlichen Veranstaltungen könnte dann einerseits ein eigentlicher Massnahmenkatalog erarbeitet werden, damit
Rettungssanitäter im Einsatz gar nicht erst in Verlegenheit geraten mit allenfalls ungerechtfertigten Anschuldigungen konfrontiert zu
werden. Andererseits ist es auch wichtig Anzeichen zu erkennen, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin ein Problem mit Nähe und
Distanz bekundet. (Gegenüber Patienten oder Mitarbeiterinnen).
Die VRS wird sich also dafür einsetzen, dass die Diskussion sachlich und mit möglichst vielen konstruktiven Inputs geführt wird, damit
wir unserer Tätigkeit auch in Zukunft ohne ständige Angst vor juristischen Auseinandersetzungen nachgehen können.
Juni 2005, P. Rohner Präsident VRS, im Namen des VRS Vorstandes
|