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Letztes Update:

02.06.2008 / 23:49 Uhr

 

 

Im Zweifel gegen den Angeklagten...?

 

 

Kommentar eines am Urteil beteiligten Richters

 

Hinweis: Der nachfolgende Text wurde am 16.05.2005 als Kommentar auf unserer Kommentarseite abgegeben.

 

 

Mit Interesse haben wir die Urteilskritik auf dieser Homepage und dem zugehörigen Forum verfolgt. Kritik an den staatliche Organen, auch der Gerichtsbarkeit, ist ein Grundrecht und für das Demokratieverständnis wichtig. Schade ist allerdings, dass die Kritik im vorliegenden Fall, wo nicht die Rechtsfrage sondern der Sachverhalt strittig ist, die Kritik ohne Kenntnis des Sachverhaltes, zum Teil basierend auf Falschinformationen, erfolgen muss.

Interessant auch, wie hier eine Lobby aufgebaut wird, wie versucht wird auf die Richter der letzten Instanz (so Beat Reichen: 'Darum bin ich der Auffassung, dass man dieser Leute Namen veröffentlichen soll. Jeder soll wissen dass diese ihren Job nicht machen [allerdings bei einem weit höheren Lohn als der eines Rettungssanitäters]. Ein wenig öffentlicher Druck darf schon sein.'), aber auch auf die der nächsten, Druck auszuüben. Nun ist es allerdings – bei persönlichen Anfeindungen, Hausschmierereien und politischen Pressionsversuchen nicht immer einfache – Aufgabe des Richters, derartigen Druckversuchen standzuhalten und allein dem Gesetz verpflichtet den Sachverhalt nach bestem Wissen und Gewissen zu ermitteln und zu würdigen.

Und schliesslich noch dies: Elementarste Fairness den Geschädigten (und den Geldgebern) gegenüber wäre es, wenn auf dieser Seite das Gerichtsurteil im Volltext (selbstredend anonymisiert) abgedruckt würde. (Das Urteil ist fertig redigiert und das Gericht hat nicht zu vertreten, dass es zur Zeit noch nicht versandt werden kann.)

Kurt Balmer

am Entscheid beteiligter Richter


 

Lesen Sie hier die Antwort des Betroffenen auf dieses Statement.

 

 


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