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Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller im Gesundheitswesen Tätigen
Es ist unhaltbar, was sich an diesem Tag im Zürcher Obergericht zugetragen hat. Als Zuhörerin im Gerichtssaal und als Ehefrau des
Angeklagten hätte ich nie im Leben davon geträumt, unter welchen Umständen in der Schweiz es möglich ist, Urteile von grosser Tragweite
willkürlich durchzusetzen.
Schuldspruch nach Freispruch
Einem Rettungssanitäter der GZO wurde vorgeworfen, die Notlage zweier Frauen sexuell ausgenutzt zu haben. Der Schuldspruch lautete
dann auf mehrfache Schändung. Und das, nachdem das Bezirksgericht Hinwil im August 2004 den Rettungssanitäter freigesprochen hatte.
Oberrichterin Dr. M. Schaffitz kam zu der Ansicht, dass es möglich sei, dass sich im Rettungswagen bei einer rasanten Fahrt (und das
dürfte ja durchaus öfter vorkommen) die Gurte der Patientin lösen könnten, mit der sie auf der Bahre festgeschnallt war, und so ein
Vordringen des Sanitäters mit der Hand in den Intimbereich der Frau möglich sei. Da kann ich nur alle Bürger warnen, besser nie im
Rettungswagen mitzufahren: es wäre lebensgefährlich, man fliegt vielleicht durch die Gegend. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle
Mitarbeiter im Rettungsdienst. Auch war es dem Gericht möglich, absurde Internetseiten (ohne Quellenangabe) als Beweismittel zu Hilfe
zu nehmen. Das ist peinlich, unseriös und willkürlich als Beweismittelführung. Hier geht es immerhin darum, dass die Bewusstseinslage
von Patientinnen von komatös auf einmal zu einem Wachzustand ändert. Warum können sich die Frauen so gut an Einzelheiten im
Rettungswagen erinnern, die allgemeiner Natur sind? Weil sie ihr Leben ständig in die Hände anderer legen und aufgrund ihrer
Lebensführung regelmässig Rettungswagen fahren.
Undifferenzierte Äusserungen
Vogel schiessen die Richter ab, indem sie behaupten, wenn der Angeklagte die so genannte «Geschädigte» gepflegt findet (was ja
lediglich einen Sachverhalt darstellt), verspüre er Lust, sich an ihr zu vergehen. Da frage ich mich als Justizlaie: Was für
eine Phantasie spielt dem Richtertrio da übel mit, dass es sich zu solch’ undifferenzierten, emotionalen und plakativen Äusserungen
herablässt? Das ist nicht die Sprache der Professionalität.
Auch ein Schlag für alle wirklichen Opfer
Dieses Urteil ist eine Schande für alle Personen im Gesundheitswesen, für alle Männer und für alle Menschen, denen Gerechtigkeit und
eine faire, korrekte Justiz am Herzen liegen. Es ist vor allem ein Schlag ins Gesicht für alle wirklichen Opfer, die es zweifelsohne
gibt. Gerade heute, wo bei dem Thema «sexueller Missbrauch» ein Ungleichgewicht zwischen Opfer und Täter besteht (das heisst,
dem «Opfer» wird alles geglaubt), sollte man bei der Wahrheitssuche sorgfältig recherchieren und nicht den angeblichen Täter zum Opfer
machen, wie hier geschehen. Ebenso fragwürdig ist, inwieweit die (eigentlich öffentliche) Urteilsberatung wirklich öffentlich
stattgefunden hat. Das Gericht zog es vor, eineinhalb Stunden allleine darüber zu beraten, was nach meiner Ansicht einer Folter für
jeden Betroffenen gleichkommt.
Wenn das Schule macht …
Am Schluss noch einen Rat an Leserbriefschreiber Dr. Geissmann, der die Tragweite der Anschuldigungen an den Angeklagten offenbar
noch nicht erfasst hat: Sollte dieses Urteil Schule machen, könnte sich der Leserbriefschreiber bald einem ähnlichen Vorwurf
ausgesetzt sehen. Dr. Geissmann sollte also in Zukunft Frauen besser nicht mehr ohne Zeugen behandeln.
(Name der Redaktion bekannt)
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