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Letztes Update:

02.06.2008 / 23:49 Uhr

 

 

Im Zweifel gegen den Angeklagten...?

 

 

Statement der Ehefrau

 

Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller im Gesundheitswesen Tätigen

Es ist unhaltbar, was sich an diesem Tag im Zürcher Obergericht zugetragen hat. Als Zuhörerin im Gerichtssaal und als Ehefrau des Angeklagten hätte ich nie im Leben davon geträumt, unter welchen Umständen in der Schweiz es möglich ist, Urteile von grosser Tragweite willkürlich durchzusetzen.

Schuldspruch nach Freispruch

Einem Rettungssanitäter der GZO wurde vorgeworfen, die Notlage zweier Frauen sexuell ausgenutzt zu haben. Der Schuldspruch lautete dann auf mehrfache Schändung. Und das, nachdem das Bezirksgericht Hinwil im August 2004 den Rettungssanitäter freigesprochen hatte. Oberrichterin Dr. M. Schaffitz kam zu der Ansicht, dass es möglich sei, dass sich im Rettungswagen bei einer rasanten Fahrt (und das dürfte ja durchaus öfter vorkommen) die Gurte der Patientin lösen könnten, mit der sie auf der Bahre festgeschnallt war, und so ein Vordringen des Sanitäters mit der Hand in den Intimbereich der Frau möglich sei. Da kann ich nur alle Bürger warnen, besser nie im Rettungswagen mitzufahren: es wäre lebensgefährlich, man fliegt vielleicht durch die Gegend. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Mitarbeiter im Rettungsdienst.
Auch war es dem Gericht möglich, absurde Internetseiten (ohne Quellenangabe) als Beweismittel zu Hilfe zu nehmen. Das ist peinlich, unseriös und willkürlich als Beweismittelführung. Hier geht es immerhin darum, dass die Bewusstseinslage von Patientinnen von komatös auf einmal zu einem Wachzustand ändert. Warum können sich die Frauen so gut an Einzelheiten im Rettungswagen erinnern, die allgemeiner Natur sind? Weil sie ihr Leben ständig in die Hände anderer legen und aufgrund ihrer Lebensführung regelmässig Rettungswagen fahren.

Undifferenzierte Äusserungen

Vogel schiessen die Richter ab, indem sie behaupten, wenn der Angeklagte die so genannte «Geschädigte» gepflegt findet (was ja lediglich einen Sachverhalt darstellt), verspüre er Lust, sich an ihr zu vergehen. Da frage ich mich als Justizlaie: Was für eine Phantasie spielt dem Richtertrio da übel mit, dass es sich zu solch’ undifferenzierten, emotionalen und plakativen Äusserungen herablässt? Das ist nicht die Sprache der Professionalität.

Auch ein Schlag für alle wirklichen Opfer

Dieses Urteil ist eine Schande für alle Personen im Gesundheitswesen, für alle Männer und für alle Menschen, denen Gerechtigkeit und eine faire, korrekte Justiz am Herzen liegen. Es ist vor allem ein Schlag ins Gesicht für alle wirklichen Opfer, die es zweifelsohne gibt. Gerade heute, wo bei dem Thema «sexueller Missbrauch» ein Ungleichgewicht zwischen Opfer und Täter besteht (das heisst, dem «Opfer» wird alles geglaubt), sollte man bei der Wahrheitssuche sorgfältig recherchieren und nicht den angeblichen Täter zum Opfer machen, wie hier geschehen.
Ebenso fragwürdig ist, inwieweit die (eigentlich öffentliche) Urteilsberatung wirklich öffentlich stattgefunden hat. Das Gericht zog es vor, eineinhalb Stunden allleine darüber zu beraten, was nach meiner Ansicht einer Folter für jeden Betroffenen gleichkommt.

Wenn das Schule macht …

Am Schluss noch einen Rat an Leserbriefschreiber Dr. Geissmann, der die Tragweite der Anschuldigungen an den Angeklagten offenbar noch nicht erfasst hat: Sollte dieses Urteil Schule machen, könnte sich der Leserbriefschreiber bald einem ähnlichen Vorwurf ausgesetzt sehen. Dr. Geissmann sollte also in Zukunft Frauen besser nicht mehr ohne Zeugen behandeln.

(Name der Redaktion bekannt)

 

Das Original dieses Briefes können Sie auch als PDF-File von der Seite Medienberichte downloaden.

 

 


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