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Letztes Update:

02.06.2008 / 23:49 Uhr

 

 

Im Zweifel gegen den Angeklagten...?

 

 

Statement des Betroffenen

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

24.02.2007

 

Eine Woche ist nun vergangen, seitdem ich von meinem Anwalt die „frohe Botschaft“ mitgeteilt bekommen habe, dass die ganze Sache nun vorüber sei.

Die beiden Nebenklägerinnen - ich verzichte hier ganz bewusst auf die von Amtes wegen gebrauchte Bezeichnung „Geschädigte“ – haben Ihre Berufung zurückgezogen.
Dies war möglich, nachdem der Schuldspruch des Obergerichts Zürich vom 21. April 2005 vom Kassationsgericht aufgehoben wurde und der Fall zur Neubeurteilung unter Einbezug definierter Auflagen (medizinische, bzw. psychiatrische Fachgutachten) an das Obergericht zurückgewiesen wurde.
Somit war der Verfahrensstand formell wieder auf den Status unmittelbar nach dem Urteil des Bezirksgerichtes Hinwil zurückgesetzt und daher stellte sich die Frage, ob die beiden Nebenklägerinnen (bzw. deren Erben) den dort gesprochenen Freispruch anfechten wollen. Nebenbei sei angemerkt, dass die Staatsanwaltschaft – also die anklagende Instanz – damals auf eine Anfechtung des Freispruches verzichtet hatte.

Soweit kurz zusammengefasst die formellen Fakten, welche nun einen so plötzlichen Abbruch des Verfahrens ermöglichten.
Konkret wird nun also der Freispruch des Bezirksgerichtes Hinwil nach zweieinhalb Jahren rechtskräftig.

Ein Jurist, mit dem ich dieser Tage gesprochen habe, hat die nun Vorliegende Situation als „Freispruch zweiter Klasse“ bezeichnet.
Genau diese Bezeichnung bringt die Sache auf den Punkt.
Zum damaligen Zeitpunkt war dieses Urteil in seiner Formulierung klar und aussagekräftig und keinesfalls ein „in dubio“ – Urteil („im Zweifel für den Angeklagten“). Dennoch hat es durch die „Umwege“ bis zu seiner Rechtskräftigkeit einen recht bitteren Beigeschmack bekommen.
Schlussendlich hat nämlich nicht ein ordentliches Gericht diesem zermürbenden hin und her zwischen den Instanzen ein Ende bereitet. Paradoxerweise haben nämlich nun gerade die Nebenklägerinnen mit ihrem Rückzug die Rechtskräftigkeit dieses Freispruches erwirkt!

Für mich sind daher viele Fragen offen. Beispielsweise:

- Warum haben die zwei Parteien nun plötzlich den Rückzug angetreten ?
- Welche Rolle spielte dabei das Obergericht Zürich?
Ich denke, dass es auch ein grosses Bedürfnis der beteiligten Richter gewesen sein muss, die Sache so schnell und so ruhig und unauffällig wie möglich abzuschliessen, schliesslich stand das Obergericht durch die Medien und die Aktivitäten der Betreiber dieser Website und des VRR stark in der öffentlichen Kritik.

Die für mich zurzeit wichtigste Fragestellung lautet aber: Was soll ich von diesem Ausgang dieser zermürbenden Geschichte halten ?

Zum einen bin ich natürlich enorm erleichtert, dass diese grosse Belastung nun endlich vorbei zu sein scheint (so richtig glauben kann ich es aber noch immer nicht...).
Andererseits macht mich das ganze ziemlich wütend!
Damit alle schön ihr Gesicht wahren können und ja nicht zuviel Unangenehmes zutage treten kann und muss – und dies nicht nur bei den Nebenklägerinnen, sondern auch seitens des Obergerichts – löst man die Ganze Sache nun einfach in Luft auf.... Auch eine Art der Problembewältigung!

Das Obergericht ist nun fein raus mit der möglichen Argumentation, die „Geschädigten“ hätten ja die Sache zurückgezogen und die Nebenklägerinnen dürften damit argumentieren, dass die Chancen auf Erfolg bei nur einer noch lebenden „Geschädigten“ massiv gesunken seien.
Hätte man von Anfang an die Sache seriös angegangen und wären die vollständigen Krankenunterlagen beigezogen und Fachgutachten zu den strittigen Fragestellungen eingeholt worden, hätte dies nicht einen derartigen – für unser so hoch gelobtes Justizsystem unwürdigen – Ausgang gegeben!
Ich denke aber, dass nicht nur ich über den Verfahrensausgang gemischte Gefühle habe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass den beteiligten Juristen – Oberrichter wie „Geschädigten“ – Vertreterinnen – bei der Sache ganz wohl zumute sein mag.

Nun aber vorerst genug der Kritik.
Es ist mir ein riesengrosses Anliegen, Euch allen an dieser Stelle ein riesengrosses DANKE auszusprechen!
Ich habe mir in den letzten Monaten und Jahren oft überlegt, was gewesen wäre, wenn ich nicht eine derartig grosse Solidarität von Euch hätte erfahren dürfen. Was wäre geworden, wenn meine Arbeitskolleginnen und –kollegen nicht bei unserem Arbeitgeber für mich eingestanden wären und für meine Weiterbeschäftigung unentgeltliche Mehrarbeit geleistet hätten? Was wäre geworden, wenn meine Familie und meine Freunde nicht zu mir gehalten hätten?
Die vielen Solidaritätsbekundungen auf dieser Website und in den vielen Mails waren eine grosse Stütze in dieser düsteren Zeit.

Ich weiss, dass ich ohne diese Unterstützung jetzt nicht an dieser Stelle stehen würde. Leider kann lange nicht jeder in einer vergleichbaren Situation auf einen solchen Rückhalt zählen und somit ist in vielen Fällen eine Abwärtsspirale vorprogrammiert, aus der man unter Umständen nicht mehr herausfindet.
Die Dauerbelastung der vergangenen 43 Monate seit meiner Verhaftung war sehr gross und in Spitzenzeiten (Haft, vor und nach Gerichtsverhandlungen) schier unerträglich. Daher ist uns der viel beschriebene Stein noch nicht ganz vom Herzen gefallen, dennoch ist er aber schon merklich am bröckeln.

Ein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Gründern des Vereins Recht im Rettungsdienst und dem Betreiber dieser Website, Roli Portmann. Was Ihr in dieser Zeit auf die Beine gestellt und geleistet habt, ist einfach gewaltig!

 

 


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