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Letztes Update:

24.02.2007 / 22:29 Uhr

 

 

Im Zweifel gegen den Angeklagten...?

 

 

Herzlich Willkommen auf diesen Seiten

 

Liebe Berufskolleginnen, liebe Berufskollegen

Liebe Besucherinnen und Besucher

 

Im April 2005 fällte das Obergericht Zürich als zweite Instanz ein Urteil, welches für viele Leute - nicht nur aus dem Rettungswesen - nicht nachvollziehbar ist. Ein Rettungssanitäter des Rettungsdienstes GZO (Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland, Schweiz) wurde schuldig gesprochen, zwei Patientinnen während einer Fahrt im Rettungswagen sexuell geschändet zu haben. Für die angebliche Tat gibt es keine Beweise oder Zeugen. Im ersten Urteil des Bezirksgerichtes wurde der Angeklagte freigesprochen. Und dies bei gleich bleibender Sachlage.

 

NEWS 1: Der Schuldspruch des Obergerichtes Zürich wurde für nichtig erklärt! Das Kassationsgericht bestätigt in weiten Teilen das, was wir seit langem kritisieren: Das Obergericht Zürich hat gesetzliche Prozessformen verletzt und keine medizinischen Gutachten eingeholt.

 


NEWS 2: Das Urteil ist gefällt! Der Berufskollege ist unschuldig, der Fall abgeschlossen. Weitere Infos unter "Aktuell".


 

Wenn Sie den Fall noch nicht kennen, lesen Sie bitte hier die ganze Story!

Klicken Sie hier für den kompletten Beitrag aus der Sendung "Leben live" auf SF1 (Real Player).

 

Was möchten wir?

 

Mit diesem Urteil wurde in der Schweiz ein Präzedenzfall geschaffen, welchen wir nicht einfach so hinnehmen können. Was dieses Urteil für unseren Beruf bedeutet, ist schwer abzuschätzen. Wir befürchten, dass dieses Urteil Konsequenzen für unseren Berufsalltag nach sich ziehen könnte.

 

Mit dieser Plattform möchten wir einer breiten Öffentlichkeit Informationen zu diesem Fall zur Verfügung stellen und den Meinungsaustausch zur Thematik fördern. Zeigen Sie sich solidarisch mit dem Angeklagten und unterstützen Sie unsere Hilfsaktionen.

 

Was kann ich auf diesen Seiten finden? Wie kann ich den Berufskollegen unterstützen?

 

 

 


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